| Allgemeines: | Wir stellen Ihnen auf Wunsch im Bürgeramt eine Aufenthaltsbescheinigung aus, die Sie z. B. zur Vorlage beim Standesamt benötigen. Auch Meldebescheinigungen erhalten Sie bei uns, z. B. fürs Arbeitsamt, die Zulassungsstelle oder auch für Konsulate/ Botschaften. |
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| Wie gehen Sie vor? | Diese Bescheinigungen können Sie schriftlich beantragen; fügen Sie bitte 4,80 EUR bei. Sie können persönlich vorbeikommen oder einen von Ihnen schriftlich Bevollmächtigten bei uns vorbeischicken (auch hierbei beträgt die Gebühr 4,80 EUR). |
| Wichtig: | Gebührenfrei sind diese Bescheinigungen, wenn Sie:
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