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Bürgeramt: Abmeldung
Allgemeines: Ziehen Sie aus Hameln fort, und wollen Sie sich in Niedersachsen oder in einem anderen Bundesland anmelden, so ist eine Abmeldung nicht mehr erforderlich.

Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie in das Ausland verziehen und der Wohnsitz in Hameln nicht mehr beibehalten werden soll.

Wenn Sie einen Nebenwohnsitz aufgeben wollen, müssen Sie weiterhin die entsprechende Meldebehörde benachrichtigen.

Sie benötigen: Den Vordruck "Abmeldung bei der Meldebehörde", wenn Sie das Formular selbst ausfüllen möchten. Den Vordruck erhalten Sie kostenlos bei uns im Bürgeramt und im Internet (siehe Link unten). Den ausgefüllten Abmeldeschein können Sie uns auch einfach zusenden, eine bestätigte Durchschrift übersenden wir umgehend an die von Ihnen angegebene Adresse. Alternativ können Sie ein Formular verwenden (pdf-Datei, Downloadhilfe). Das am PC ausgefüllte Formular - alternativ: Ausfüllen mit der Hand - müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und uns zukommen lassen.
Wichtig: Als Service bieten wir an, die Abmeldung der Hamelner Nebenwohnung aufgrund Ihrer persönlichen Angaben direkt im Bürgeramt vorzunehmen.

Abmeldungen sind gebührenfrei.

Bei einem Wegzug aus Hameln müssen Sie sich innerhalb einer Woche in Ihrer neuen Stadt/Gemeinde anmelden.

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