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Bürgeramt: Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Allgemeines: Das Gewerbezentralregister erfasst Vergehen gegen das Gewerberecht. Ein Auszug ist also ein Führungszeugnis für Gewerbetreibende, den sie bei bestimmten geschäftlichen Aktivitäten vorlegen müssen.

Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister stellt ausschließlich das Bundeszentralregister in Bonn für Personen und eingetragene Firmen aus. Den Antrag darauf können Sie bei uns stellen, wenn Sie in Hameln mit einer Wohnung bzw. Gewerbe gemeldet sind. Wir füllen Ihren Antrag auf unserer EDV-Anlage aus, wenn Sie persönlich bei uns vorbeikommen.
Da es sich um ein "höchstpersönliches Rechtsgeschäft" handelt, können Sie sich leider nicht (z. B. per Vollmacht) vertreten lassen.

In schwierigen Einzelfällen fragen Sie uns bitte.
Sie benötigen: für Personen
Ihren Personalausweis, Reisepass oder ausl. Pass.
wenn zur Vorlage bei einer Behörde, die Anschrift siehe unten

für eingetragene Firmen
(zu beantragen vom Geschäftsführer selber oder eine vom Geschäftsführer bevollmächtigte Person)
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Personalausweis oder Reisepass
  • wenn zur Vorlage bei einer Behörde, die Anschrift s. unten

Die Gebühr für einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13 EUR.
Wichtig: Es gibt zwei Arten vom Auszug aus dem Gewerbezentralregister:
  • für private Zwecke (1) und
  • zur Vorlage bei einer Behörde (9); hier ist die Anschrift der Behörde vorzulegen.

Denken Sie daran, den für Sie richtigen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen.

Das Führungszeugnis (1) wird Ihnen direkt nach Hause und das andere (9) direkt zur Behörde gesandt. (Bearbeitungszeit liegt zwischen 10 und 14 Tagen)

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