Seitenanfang

Stadt & Bürger > Rathaus > Bürgeramt > Fundsachen

Seitenbereiche:



Inhalt:

Bürgeramt: Fundsachen
Allgemeines: Eine Fundsache können Sie bei uns telefonisch melden oder bei uns vorbeibringen. Natürlich auch wenn Sie selbst etwas verloren haben, können Sie uns fragen.

Vordruck "Verlustanzeige an das Bürgeramt" - zum Ausdrucken (pdf-Datei, Downloadhilfe)
Wo wird eine Fundsache aufbewahrt? Tiere können wir im Bürgeramt nicht annehmen; im Tierheim des Tierschutzvereins Hameln und Umgebung, Klütstraße 127, 31787 Hameln, Tel.: (0 51 51) 6 15 50, können Sie zugelaufene oder aufgefundene Hunde oder Katzen abgeben bzw. abholen lassen.

Bei anderen Fundtierarten sprechen Sie bitte mit dem Tierheim oder dem Bürgeramt.

Große Fundsachen, z. B. sperrige Gegenstände, können wir ebenfalls nicht annehmen; wenn Sie uns die Fundsache anzeigen, können wir den Betriebshof der Stadt Hameln beauftragen, den Gegenstand abzuholen.
Wichtig: Ein Fahrrad können Sie auch zu Hause aufbewahren, wenn Sie dieses nach Ablauf der Verwahrungsfrist erwerben möchten. Dies bedarf aber der vorherigen Zustimmung des Fundbüros und einer entsprechenden schriftlichen Fundanzeige.
Das Fahrrad muss somit vorab auf jeden Fall im Fundbüro als Fundsache gemeldet werden.

Die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate.

Für Fundsachen, die bei uns aufgehoben werden, entstehen dem Finder, wenn er Eigentumsansprüche erhebt, je nach Wert gestaffelte Gebühren.

Einmal im Jahr ca. April/Mai führt das Bürgeramt eine öffentliche Fundsachenversteigerung durch. Fragen sie uns nach dem Termin und Ort; Vielleicht können auch Sie ein "Schnäppchen" machen.

Werbung

Piper-Air - Internet per Funk .



Impressum    |    Datenschutz    |    Zum Seitenanfang.