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Bürgeramt: Fischereischeine
Allgemeines: Deutsche und Angehörige der alliierten Streitkräfte (ab dem 14. Lebensjahr) erhalten unter bestimmten Voraussetzungen bei uns einen Fischereischein.
Sie benötigen:
  • Nachweis einer Sportfischerprüfung eines anerkannten Fischerei-Landesverbandes
    oder
  • Nachweis des Patent als Küstenfischer
    oder
  • Jahresfischereischein für drei aufeinander folgende Jahre

sowie
  • Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass
  • ein Lichtbild
  • alliierte Streitkräfte: außerdem eine Bescheinigung Ihrer militärischen Einheit

Die einmalige Gebühr für einen Fischereischein beträgt 30 EUR.

Der Fischereischein ist unbegrenzt gültig.

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