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Bürgeramt: Berechtigungsausweise
Allgemeines: Alle Hamelner Einwohner, deren finanzielle Situation sozial schwach im Sinne des Ratsbeschlusses von 1985 ist, erhalten beim Besuch folgender kommunaler Einrichtungen sowie bei der Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen eine pauschale Vergünstigung von 50 %:
  • Jugendkunstschule
  • Jugendmusikschule
  • Frei- und Hallenbäder
  • Bücherei

Die Berechtigung gilt auch für den Besuch von Veranstaltungen des Fachbereiches für Bildung, Jugend und Kultur
(Ferien-Card-Aktion, Besuch des Theaters Hameln - soweit die Entgelte von der Stadt Hameln festgesetzt werden).
Sie benötigen: Ihren aktuellen
  • Bescheid zur Bewilligung von Leistungen nach Kapitel IV. des 12. Sozialgesetzbuches (SGBXII) -Grundsicherung-
  • Bescheid über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts  nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) -Arbeitslosengeld II-
  • Wohngeldbescheid (Mietzuschuss)

sowie
  • ein Lichtbild
  • Personalausweis, Reisepass oder ausl. Pass

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