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Bürgeramt: Berechtigungsausweise
Allgemeines: Alle Hamelner Einwohner, deren Einkommen den Bedarfssatz der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) nicht übersteigt, erhalten beim Besuch folgender kommunaler Einrichtungen sowie bei der Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen eine pauschale Vergünstigung von 50 %:
  • Jugendkunstschule
  • Jugendmusikschule
  • Frei- und Hallenbäder

Die Berechtigung gilt auch für den Besuch von Veranstaltungen des Fachbereiches für Bildung, Jugend und Kultur
(Ferien-Card-Aktion, Besuch des Theaters Hameln - soweit die Entgelte von der Stadt Hameln festgesetzt werden).
Sie benötigen: Ihren aktuellen
  • Sozialhilfebescheid
  • Bescheid zur Bewilligung von Leistungen nach Kapitel IV. des 12. Sozialgesetzbuches (SGBXII)
  • Bescheid über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts  nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
  • Arbeitslosengeldbescheid/ Arbeitslosenhilfebescheid, hier benötigen wir außerdem zur Einsicht Ihren Mietvertrag, Höhe der Nebenkosten (Wasser, Strom, Kanal, Gas, Heizung), Krankenversicherung, Altersversicherung usw.

sowie
  • ein Lichtbild
  • Personalausweis, Reisepass oder ausl. Pass

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