| Allgemeines: | Alle Hamelner Einwohner, deren Einkommen den Bedarfssatz der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) nicht übersteigt, erhalten beim Besuch folgender kommunaler Einrichtungen sowie bei der Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen eine pauschale Vergünstigung von 50 %:
Die Berechtigung gilt auch für den Besuch von Veranstaltungen des Fachbereiches für Bildung, Jugend und Kultur (Ferien-Card-Aktion, Besuch des Theaters Hameln - soweit die Entgelte von der Stadt Hameln festgesetzt werden). |
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| Sie benötigen: | Ihren aktuellen
sowie
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