| Allgemeines: | Alle Hamelner Einwohner, deren finanzielle Situation sozial schwach im Sinne des Ratsbeschlusses von 1985 ist, erhalten beim Besuch folgender kommunaler Einrichtungen sowie bei der Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen eine pauschale Vergünstigung von 50 %:
Die Berechtigung gilt auch für den Besuch von Veranstaltungen des Fachbereiches für Bildung, Jugend und Kultur (Ferien-Card-Aktion, Besuch des Theaters Hameln - soweit die Entgelte von der Stadt Hameln festgesetzt werden). |
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| Sie benötigen: | Ihren aktuellen
sowie
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