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Bürgeramt: Beglaubigung von Urkunden
Allgemeines: Wir dürfen Ihnen ausschließlich Kopien oder Abschriften von Urkunden beglaubigen, wenn das Original ebenfalls von einer Behörde ausgestellt wurde
oder Sie die Kopie einer Behörde vorlegen sollen.

Benötigen Sie die Beglaubigung für andere Urkunden oder andere Empfänger, wenden Sie sich bitte an einen Notar.

Nicht beglaubigen dürfen wir Personenstandsurkunden (wie z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden). In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt, das seinerzeit die Originalurkunde ausgestellt hat.

Ausweisdokumente dürfen nur beglaubigt werden, wenn schriftlich belegt wird, dass eine beglaubigte Kopie notwendig ist.
Sie benötigen: Das Original der Urkunde, Zeugnis, usw..
Bei ausländischen Texten ist eine Übersetzung mit zu bringen.
Das jeweilige Original wird im Bürgeramt kopiert.

Die Gebühr für die Beglaubigung von Urkunden beträgt 4 EUR pro Seite
(für GEZ und Rente (im Inland) kostenfrei; Rente: entsprechendes Schreiben der Rentenstelle ist vorzulegen).

   
 
Bürgeramt: Beglaubigung von Unterschriften
Allgemeines: Auch Unterschriften können wir Ihnen im allgemeinen beglaubigen, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll.

Ausnahme:
Unterschriften ohne zugehörigen Text oder Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen, können wir Ihnen im Bürgeramt nicht beglaubigen (in diesen Fällen wenden Sie sich bitte an einen Notar).

Daher müssen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgeramtes mit dem Inhalt des Schriftstücks, unter das die Unterschrift gesetzt werden soll, vertraut machen.

Unterschriften unter Texte, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, dürfen wir nicht beglaubigen, es sei denn eine Übersetzung liegt vor.

Im Zweifelsfall fragen Sie uns bitte.
Sie benötigen: Das Schreiben (Original) auf dem die Unterschrift zu leisten und somit zu beglaubigen ist.  Bei ausländischen Texten ist eine Übersetzung mit zu bringen.

Wir beglaubigen Ihre Unterschrift wenn Sie sie in unserer Gegenwart leisten oder wenn diese von uns anerkannt wird, d. h. ein Vergleichsdokument ist hier vorzulegen (z. B. Personalausweis oder Reisepass)

Die Gebühr beträgt 6 EUR pro Beglaubigung.

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