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Informationen über die Förderrichtlinie zur Stiftung Wohnungshilfe Hameln - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum

Die Stadt Hameln fördert ergänzend zur staatlichen Wohnraumförderung die Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum im Gebiet der Stadt Hameln.
 

A. Gegenstand und Höhe der Förderung

Gefördert werden der Neubau bzw. der Erstbezug sowie der Kauf und Erwerb in Zusammenhang mit Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum. Die Fördermittel werden als Baudarlehen gewährt.

Antragsberechtigt sind:


Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel nach dieser Förderrichtlinie besteht nicht.

Grundbetrag für den Neubau bzw. Erstbezug: 10.000 €

Grundbetrag für den Kauf/Erwerb in Zusammenhang mit Modernisierung: 7.500 €

Zusätzlich:

Für jedes weitere Kind unter 15 Jahren (ab dem 3. Kind): 1.250 €
Für Schwerbehinderte, für die aufgrund der Behinderung ein besonderer baulicher Aufwand ist: 1.250 €


B. Voraussetzungen für die Förderung

Es gelten die jeweils gültigen Fördervoraussetzungen des Landes Niedersachsen.

Das Gesamteinkommen für die Förderung nach Buchstabe A muss innerhalb der Einkommensgrenze des § 9 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) liegen. Mit der geplanten Baumaßnahme darf noch nicht begonnen worden sein. Im Falle des Erwerbs von bereits erstelltem Wohnraum darf der Kaufvertrag noch nicht beurkundet sein. Mit den Bauarbeiten muss innerhalb eines Jahres nach der Darlehenszusage begonnen werden. Die Eigenleistung soll mindestens 15 v.H. der Gesamtkosten betragen. Der Antragsteller und die zu seinem Haushalt rechnenden Personen dürfen über kein anderes Grund- und Wohneigentum verfügen. Die Wohnungsgrößen nach § 10 WoFG sind einzuhalten und die Belastung muss auf Dauer tragbar sein.


C. Darlehensbedingungen

Das Baudarlehn wird zinsfrei gewährt. Die Tilgung beträgt 3 % jährlich ab Beginn des auf die vollständige Auszahlung folgenden Jahres. Vom Tag der Auszahlung an ist ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 0,5 % jährlich vom ursprünglichen Darlehensbetrag zu entrichten. Eine angemessene Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrages ist frühestens nach 10 Jahren ab Darlehensauszahlung zulässig.
Das Baudarlehen ist durch Bestellung einer Grundschuld und Eintragung ins Grundbuch an rangbereiter Stelle dinglich zu sichern.
Die Auszahlung erfolgt bei Neubau in Höhe von je 50 % nach Baubeginn und 50 % nach Fertigstellung (Schlussbescheinigung). Bei Kauf/Erwerb in Zusammenhang mit Modernisierung erfolgt die Darlehensauszahlung in Höhe von 80 % nach Besitzübergabe und 20 % bei Vorlage des Nachweises über die Beendigung der Modernisierung (Schlussbescheinigung).


D. Verfahren

Die Förderungsmittel sind schriftlich bei der Stadt Hameln, Wohnraumförderungsstelle, zu beantragen. Antragsvordrucke hält die Abteilung Bauverwaltung und Grundstücksverkehr bereit.
Nähere Auskünfte und Beratung im Rathaus bei Herrn Hoppe, Hochhaus 6. Stock, Zimmer 66 (Tel. 05151 202 3030 / E-Mail: hoppe@hameln.de).

Hinweis:

Neben den Fördermitteln der Stiftung Wohnungshilfe der Stadt Hameln besteht auch die Möglichkeit, Fördermittel aus dem Wohnungsbauprogramm des Landes Niedersachsen über die o. g. Abteilung  zu beantragen.

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