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Bauleitplanung der Stadt Hameln
Stadtplanung
Stadtplanung hat die Funktion, die räumliche Entwicklung einer Gemeinde - insbesondere deren bauliche Entwicklung - zu lenken und begleitet die Wandlungen einer Stadt.
Die Aufgabenfelder der Stadtplanung liegen überall dort, wo Veränderungen ein Ausmaß annehmen, das Spielregeln für den Ausgleich von verschiedenen privaten Interessen und den Interessen des Gemeinwohls erforderlich macht.
Aufgabe der Stadtplanung ist es jedoch nicht nur, Rahmenbedingungen für Veränderungen zu definieren sondern auch bestehende Situationen zu schützen.
Dabei müssen die Bevölkerungsentwicklung, wirtschaftliche Entwicklungen, der Wohnungsmarkt, die Verkehrs- und Infrastruktur, die Umweltsituation sowie naturräumliche Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Bauleitplanung der Stadt Hameln
Nach dem Baugesetzbuch werden im Rahmen der Stadtplanung Bauleitpläne aufgestellt, um die Nutzung des Bodens, die Erschließung von Bauland, die Entwicklung des Verkehrsnetzes, von Infrastrukturstandorten sowie des Grüns zu lenken. Die Bauleitpläne sind also das wichtigste Planungsinstrument, um die Entwicklung einer Stadt zu steuern.
Innerhalb der Bauleitplanung unterscheidet man zwischen der vorbereitenden Bauleitplanung und der verbindlichen Bauleitplanung.
Der vorbereitende Bauleitplan, der
Flächennutzungsplan (FNP), umfasst das gesamte Stadtgebiet und ist im Wesentlichen behördenverbindlich.
Die verbindlichen Bauleitpläne, die
Bebauungspläne, regeln das Baurecht in einzelnen räumlichen Teilbereichen des Stadtgebietes und entfalten als Satzung allgemeine Rechtsverbindlichkeit.
Bauleitpläne müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert oder aufgehoben werden, das durch die Vorschriften des Baugesetzbuches geregelt ist. Das Verfahren ist im Wesentlichen für den Flächennutzungsplan und für Bebauungspläne gleich. Der Flächennutzungsplan muss jedoch durch die Aufsichtsbehörde genehmigt werden.
Ausgelegte Bauleitplanung
In den Bauleitplanverfahren haben die Bürgerinnen und Bürger in zwei Konkretisierungsstufen Gelegenheit, an den städtebaulichen Zielsetzungen und Planinhalten durch Stellungnahmen mitzuwirken.
In der Tabelle werden gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch zur Information die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit dargestellt und die Entwürfe derjenigen Bauleitpläne gezeigt, die entsprechend der Beschlusslage im Verwaltungsausschuss der Stadt Hameln öffentlich ausgelegt werden.
Die jeweiligen Entwürfe können im Rahmen der Öffnungszeiten im Rathaus 5. Etage
Abteilung Stadtentwicklung und Planung eingesehen werden.
Während der jeweiligen Auslegungsfrist können Sie Stellungnahmen schriftlich vorlegen. Sie können Ihre Stellungnahme auch online abgeben. Mail: stadtplanung@hameln.de
KontaktformularDownloadhilfe für pdf-Dateien
An folgenden Bauleitplänen können Sie sich derzeit online beteiligen
Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaikanlagen „Ravelin Camp“
Auskünfte und Terminvereinbarungen: Tel.: 202-1484 |
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 06.12.2011 bis 13.01.2012
 PDF (62 KB) Beteiligung PDF (947 KB) Lageplan |
| Planungsziel: Schaffung der planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die Errichtung von Photovoltaikanlage. |
Bebauungsplan Nr. 440 Änderung 2 „St. Monika-Straße“
Auskünfte und Terminvereinbarungen: Tel.: 202-1484 |
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 06.12.2011 bis 13.01.2012
 PDF (49 KB) Beteiligung PDF (134 KB) Entwurf
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| Planungsziel:Änderung der Bauweise, um Einfamilienhäuser zu ermöglichen. |
Bebauungsplan Nr. 730 Änderung 1 "Auf der Linkworth"
Auskünfte und Terminvereinbarungen: Tel.: 202-1484 |
Entwurf und Auslegung vom 27.10.2011 bis 28.11.2011
 PDF (1.040 KB) Planzeichnung PDF (1.078 KB) Begründung |
| Planungsziel: Aufhebung der festgesetzten Firstrichtung und Verschiebung von Parkplatzflächen. |