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Wohnbaulandkataster
Ein wichtiger Grundsatz der im Baugesetzbuch verankerten nachhaltigen Stadtentwicklung ist es, mit Grund und Boden sparsam umzugehen und dabei die Möglichkeiten der Innenentwicklung zu nutzen. Um diese Ziele zu erreichen, hat die Stadt Hameln ein Wohnbaulandkataster nach den Vorschriften des § 200 Baugesetzbuch entwickelt.
Bildkommentar: Auszug aus dem KatasterIm Wohnbaulandkataster der Stadt Hameln (Stand: August 2009) sind unbebaute Grundstücke und untergenutzte oder geringfügig bebaute Grundstücke, die nach den Festsetzungen eines Bebauungsplanes bzw. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile aus öffentlich-rechtlicher Sicht bebaubar erscheinen, erfasst.
Das Kataster enthält ausschließlich Grundstücke, die für eine Wohnbebauung oder in Ausnahmefällen für eine gemischt genutzte Bebauung nutzbar sind.
Die Grundstücke sind zeichnerisch in Karten erfasst und in Datenblättern mit Angaben zu Stadtteil, Flur, Flurstück, Straßenname und Grundstücksgröße dargestellt. Allerdings enthält das Wohnbaulandkataster keine Informationen über die Eigentümer der Flächen und über mögliche Veräußerungsabsichten.
Die Zusammenstellung der Grundstücke soll Bauwilligen, Architekten und Maklern als Information dienen und wurde für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt.
Legende des Wohnbaulandkatasters
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In blau sind Baulücken innerhalb eines Bebauungsplanes gemäß § 30 BauGB dargestellt. Die blaue Umrandung stellt die Grenze des Bebauungsplan-Geltungsbereichs dar. |
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In rot sind Baulücken außerhalb der Bebauungspläne, im sogenannten Innenbereich gemäß § 34 BauGB dargestellt. |
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Gelb sind Gebiete gekennzeichnet, die durch eine Innenbereichssatzung als im Zusammenhang bebaute Ortsteile deklariert sind und sich damit deutlich vom sogenannten Außenbereich, der von Bebauung freigehalten werden soll, unterscheiden. |
Übersichtskarte des Baulandkatasters
Klicken Sie auf der nachfolgenden Übersichtskarte auf den Stadt- oder Ortsteil, der Sie interessiert. Es öffnet sich eine bis zu 2 MB große Grafik.
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Dreidimensionale Ansichten des Stadtgebietes und Luftbildansichten von Hameln finden Sie bei
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Das Wohnbaulandkataster wurde unter Auswertung der in der zuständigen Verwaltung zum Zeitpunkt der Datenerfassung bekannten Daten erstellt.
Eine Gewährleistung für die Richtigkeit der veröffentlichten Daten und Aussagen wird nicht übernommen. Dies gilt insbesondere für die Daten und Aussagen zur Bebaubarkeit von Flächen bzw. Grundstücken. Die Aufnahme in das Wohnbaulandkataster begründet keinen Rechtsanspruch auf Bebauung. Das Wohnbaulandkataster erteilt nur Auskünfte über Eigentümer, wenn diese es ausdrücklich wünschen.
Auskünfte über das Wohnbaulandkataster
| Das Wohnbaulandkataster kann zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus in der 5. Etage im Zimmer 51 bei Herrn Diekmann (Telefon: 05151 - 202 1484) eingesehen werden. |
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