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Mittwoch, 21.07.2010   14:56 Uhr
 

Rechtsanspruch ab 2013 gefährdet?

Städte treiben Ausbau der Kinderbetreuung voran

Der Deutsche Städtetag unterstützt den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung, sieht aber den Rechtsanspruch auf Betreuung für unter Dreijährige ab 2013 gefährdet. „Der Rechtsanspruch ist eine Herkulesaufgabe, bei der Bund und Länder sowohl den Betreuungsbedarf als auch die Kosten unterschätzt haben“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus.
 
Trotz ihrer kritischen Haushaltslage treten die Städte nicht auf der Bremse, sondern treiben den Ausbau weiter voran. Das gilt auch für die Stadt Hameln. Seit 2007 setzt die Stadt ein Fünf-Jahres-Programm für den sukzessiven Ausbau der Kinderbetreuung um.

Mit derzeit insgesamt 176 Krippenplätzen befindet sich Hameln nach Angaben der Verwaltung auf einem sehr guten Weg, die gesetzlich festgeschriebene Anzahl von Krippenplätzen bis zum Jahr 2013 erreichen zu können. Weitere Krippengruppen mit insgesamt 60 Plätzen werden in Kürze eröffnet. Außerdem laufen die Vorbereitungen für die Schaffung weiterer Krippenplätze und die Umwandlung von Kita-Gruppen in so genannte „Familiengruppen“.

Auch der Deutsche Städtetag sieht erhebliche Fortschritte beim Ausbau der Betreuung in den vergangenen Jahren. In einer Reihe von westdeutschen Großstädten stünden bereits Plätze für weit über 20 Prozent der Kleinkinder zur Verfügung. Außerdem, so Articus, seien die Bruttoausgaben für die Kinderbetreuung zwischen 1998 und 2008 von rund 10 Milliarden Euro auf rund 14,5 Milliarden Euro gewachsen. Das heißt, schon jetzt wird mehr als jeder zweite Euro der Kinder- und Jugendhilfe für eine öffentlich organisierte Kindertagesbetreuung ausgegeben. Den größten Teil davon tragen die Kommunen.

Bis zu einem Rechtsanspruch sei jedoch noch ein großer Kraftakt zu bewältigen, sagte Articus. Denn die angestrebte Betreuungsquote von 35 Prozent werde nicht ausreichen, um den Rechtsanspruch zu erfüllen. Es sei deshalb wichtig, dass das Bundesfamilienministerium den tatsächlichen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kleinkinder neu berechne. Daraus werde sich dann auch der aktualisierte Finanzbedarf ableiten lassen.

„Uns geht es nicht darum, den Rechtsanspruch ab 2013 in Frage zu stellen, aber dieses Ziel ist nicht hinreichend finanziert. Bund und Länder geben bisher keine Antwort darauf, woher das noch fehlende Geld kommen soll“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. Er verwies auf Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes, wonach der Rechtsanspruch möglicherweise über den Ausbaustand zum 1. März 2009 hinaus noch 510.000 Plätze statt der bisher angenommenen 290.000 Plätze erforderlich mache.

Der Rechtsanspruch auf Betreuung für unter Dreijährige, so Articus, drohe zu scheitern, wenn die Städte nicht rechtzeitig wissen, wie viele Plätze tatsächlich gebraucht werden und wie sie finanziert werden sollen. Die Leidtragenden wären Eltern, die sich auf den Rechtsanspruch für ihre Kinder verlassen, ihn aber nicht erfüllt bekommen können.

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