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Freitag, 18.06.2010 10:13 Uhr
Keine Angst vor Wespen, Hornissen und Co.
Die "lästigen" Gartenbesucher sind nicht immer gefährlich
Die Wespenzeit beginnt. Und die ersten schwarz-gelb geringelten Insekten haben schon zur Beunruhigung geführt. Was nur wenige wissen: Die „lästigen“ Besucher der Kaffeetafeln sind nicht immer gefährlich.
Deshalb bieten die Naturschutzbehörden der Stadt Hameln und des Landkreises Hameln-Pyrmont den betroffenen Bürgern mit einer speziell ausgebildeten ehrenamtlichen Beratergruppe fachkundige Auskunft und Hilfe vor Ort an.
Die ersten Anfragen gingen bereits bei den Unteren Naturschutzbehörden ein: „Wir haben ein handballgroßes Wespennest am Haus, ist das gefährlich?“ „Fliegen am Spielplatz schon Erdwespen?“ Oder: „Können Hummeln stechen?“ Alle Anrufe werden von den Behördenmitarbeitern fachkundig beantwortet: Die friedfertige Sächsische Wespe ist bereits am frei hängenden Nest zu erkennen, Kolonien von harmlosen Sandbienen graben einzelne Röhren im Lehmboden, und bei Erdhummeln ist Vorsicht am Nesteingang geboten.
Die gelbschwarze Färbung von Insekten erzeugt bei uns Respekt und führt mitunter zu unbegründeten Ängsten. Unbestritten gibt es wehrhafte Arten, die mit ihrem Stachel heftige Schmerzen verursachen können. Wenn aber bestimmte Verhaltensregeln eingehalten werden, kann man mit diesen Insekten friedlich auskommen.
Vor allem die Hornisse als größte Art der heimischen Faltenwespen verteidigt sich nur dann, wenn sie sich angegriffen fühlt. Wer Hornissen nicht stört, besonders Erschütterungen des Nestes, ein längeres Verstellen der Flugbahn und ein Berühren der Tiere vermeidet, wird auch nicht gestochen. Tiere außerhalb der Nester weichen Störungen oder einer Bedrohung durch Flucht aus. Hornissen ernähren sich in dieser Zeit nur von Baumsäften oder Blütennektar und sind auf der Suche nach Insekten, die zur Versorgung der Larven im Flug erbeutet werden. Aus diesen Gründen geraten Hornissen nur zufällig auf die Terrasse oder den Balkon.
Häufig werden die Stechimmen von den Menschen aufgrund von fehlenden Informationen über ihre Lebens- und Verhaltensweisen zu Unrecht verfolgt. Die Unteren Naturschutzbehörden von Landkreis und Stadt weisen darauf hin, dass Bienen, Wespen und Hummeln als wildlebende Tierarten dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes unterliegen, das das unnötige Beunruhigen, Fangen, Verletzen oder Töten verbietet. Zudem dürfen die Lebens- und Brutstätten nicht ohne vernünftigen Grund zerstört oder erheblich beeinträchtigt werden. Verstöße gegen die Verbote können mit Bußgeldern geahndet werden. Hornissen sind darüber hinaus eine besonders geschützte Art im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. Ihre Beeinträchtigung kann sogar strafrechtlich verfolgt werden. Keinesfalls sollte daher eigenmächtig zur Giftspritze gegriffen werden.
Wenn folgende Verhaltensregeln beachtet werden, die für alle nestbauenden Stechimmenarten gelten, ist auch in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Neststandort eine friedliche Koexistenz zwischen Tier und Mensch möglich:
- Vermeiden Sie heftige Bewegungen und Erschütterungen im Abstand von zwei bis drei Metern vom Nest.
- Kleinkinder sollten gegebenenfalls durch Absperrungen vom Nest ferngehalten werden. Mit einem Sicherheitsabstand von drei bis fünf Metern zu einem Nest, das entweder direkt sichtbar oder indirekt durch ständigen Ein- und Ausflug der Tiere erkennbar ist, können Menschen eine Beunruhigung des Insektenvolkes vermeiden und dem Risiko eines Stiches aus dem Wege gehen.
- Sehr hilfreich sind zudem die Fliegengitter, mit denen fast alle Hausöffnungen vor einem Einflug von Insekten abgesichert werden können.
- Wespen kehren immer auf demselben Weg zum Nest zurück. Unliebsamen „Zusammenstößen“ geht man deshalb am besten aus dem Weg, indem man Abstand zu den Einflugschneisen hält.
- Achtung: Wer in den Einfluglöchern herumstochert oder auf das Nest einschlägt, löst im Wespenvolk eine Panik aus, die selten schmerzlos für den Angreifer bleibt!
Sollte es trotzdem Probleme im „friedlichen Miteinander“ geben, stehen den Bürgern die Naturschutzbehörden mit den ehrenamtlichen Beratern zur Verfügung, um durch Fachinformation weiter zu helfen oder in speziellen Situationen auch vor Ort zu beraten.
Für das Hamelner Stadtgebiet helfen Christian Wiemeyer von der Unteren Naturschutzbehörde (05151/202-1471) und die Berater Gerd Hoffmann (0170/5708488), Dr. Thomas Forche (0178/1481958 und 0160/90616662), Peter Walter (0174/9328494), Friedhelm Ludewig (01520/7698305) gerne weiter.
Für das übrige Kreisgebiet ist Harald Baumgarten von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises unter 05151 / 903-4403 mit seinem Beraterteam erreichbar.