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Dienstag, 07.07.2009   17:42 Uhr
 

Keine Angst vor Wespen und Hornissen

Naturschutzbehörden bieten Beratung an

Die Wespenzeit hat begonnen – und die schwarz-gelb geringelten Insekten sorgen schon wieder für Beunruhigung. Doch die wenigsten wissen, dass die „lästigen“ Besucher der Kaffeetafeln erst im Spätsommer massiv in Erscheinung treten und es tatsächlich noch weitere, weitaus friedlichere Wespenarten gibt. Deshalb bieten die Naturschutzbehörden der Stadt Hameln und des Landkreises Hameln-Pyrmont den betroffenen Bürgern mit einer speziell ausgebildeten ehrenamtlichen Beratergruppe fachkundige Auskunft und Hilfe vor Ort an.
 
Die ersten Anfragen sind bereits bei den Unteren Naturschutzbehörden eingegangen: „Wir haben ein handballgroßes Wespennest am Haus, ist das gefährlich?“ „Fliegen am Spielplatz schon Erdwespen?“ „Können Hummeln stechen?“ Die Anrufe werden fachkundig beantwortet: Die friedfertige Sächsische Wespe ist bereits am frei hängenden Nest zu erkennen, Kolonien von harmlosen Sandbienen graben einzelne Röhren im Lehmboden, und bei Erdhummeln ist Vorsicht am Nesteingang geboten.

Die gelbschwarze Färbung von Insekten erzeugt bei uns Respekt und führt mitunter zu unbegründeten Ängsten. Unbestritten gibt es wehrhafte Arten, die mit ihrem Stachel heftige Schmerzen verursachen können. Wenn aber bestimmte Verhaltensregeln eingehalten werden, ist auch mit diesen Insekten ein friedliches Auskommen möglich. Vor allem die Hornisse als größte Art der heimischen Faltenwespen verteidigt sich nur dann, wenn sie sich angegriffen fühlt. Wer Hornissen nicht stört, insbesondere Erschütterungen des Nestes, ein längeres Verstellen der Flugbahn und ein Berühren der Tiere vermeidet, wird auch nicht gestochen.

Außerhalb der Nester angetroffene Tiere weichen Störungen oder einer Bedrohung durch Flucht aus. Hornissen ernähren sich in dieser Zeit nur von Baumsäften oder Blütennektar und sind auf der Suche nach Insekten, die zur Versorgung der Larven im Flug erbeutet werden. Aus diesen Gründen geraten Hornissen nur zufällig auf die Terrasse oder den Balkon. Aufgrund der fehlenden Informationen über ihre Lebens- und Verhaltensweisen werden die Stechimmen zu Unrecht verfolgt.

Bienen, Wespen und Hummeln unterliegen als wildlebende Tierarten dem Schutz des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes, welches das unnötige Beunruhigen, Fangen, Verletzen oder Töten verbietet. Zudem dürfen die Lebens- und Brutstätten nicht ohne vernünftigen Grund zerstört oder erheblich beeinträchtigt werden. Verstöße gegen die Verbote können mit Bußgeldern geahndet werden. Hornissen sind darüber hinaus eine besonders geschützte Art im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. Ihre Beeinträchtigung kann sogar strafrechtlich verfolgt werden. Keinesfalls sollte daher eigenmächtig zur Giftspritze gegriffen werden.

Bei Beachtung der folgenden Verhaltensregeln, die für alle nestbauenden Stechimmenarten gelten, ist auch in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Neststandort eine friedliche Koexistenz zwischen Tier und Mensch möglich.

Achtung: Wer in den Einfluglöchern herumstochert oder auf das Nest einschlägt, löst im Wespenvolk eine Panik aus, die selten schmerzlos für den Angreifer bleibt.

Sollte es trotzdem Probleme im „friedlichen Miteinander“ geben, stehen die  Naturschutzbehörden mit den ehrenamtlichen Beratern zur Verfügung, um durch Fachinformation weiter zu helfen oder in speziellen Situationen auch vor Ort zu beraten.

Für das Hamelner Stadtgebiet sind neben Christian Wiemeyer von der Stadtverwaltung (Telefon 05151/202-1471) folgende Berater erreichbar:

Wenn Sie den direkten Draht wünschen:

(gilt nur für Medienanfragen)
 
Pressesprecher Thomas Wahmes erreichen Sie unter der Telefonnummer (0 51 51)
2 02-13 19 oder per E-Mail unter pressestelle@hameln.de.

Medienlinks:


Pressemitteilungen der Hameln Marketing & Tourismus GmbH

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