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Dienstag, 07.07.2009 17:42 Uhr
Keine Angst vor Wespen und Hornissen
Naturschutzbehörden bieten Beratung an
Die Wespenzeit hat begonnen – und die schwarz-gelb geringelten Insekten sorgen schon wieder für Beunruhigung. Doch die wenigsten wissen, dass die „lästigen“ Besucher der Kaffeetafeln erst im Spätsommer massiv in Erscheinung treten und es tatsächlich noch weitere, weitaus friedlichere Wespenarten gibt. Deshalb bieten die Naturschutzbehörden der Stadt Hameln und des Landkreises Hameln-Pyrmont den betroffenen Bürgern mit einer speziell ausgebildeten ehrenamtlichen Beratergruppe fachkundige Auskunft und Hilfe vor Ort an.
Die ersten Anfragen sind bereits bei den Unteren Naturschutzbehörden eingegangen: „Wir haben ein handballgroßes Wespennest am Haus, ist das gefährlich?“ „Fliegen am Spielplatz schon Erdwespen?“ „Können Hummeln stechen?“ Die Anrufe werden fachkundig beantwortet: Die friedfertige Sächsische Wespe ist bereits am frei hängenden Nest zu erkennen, Kolonien von harmlosen Sandbienen graben einzelne Röhren im Lehmboden, und bei Erdhummeln ist Vorsicht am Nesteingang geboten.
Die gelbschwarze Färbung von Insekten erzeugt bei uns Respekt und führt mitunter zu unbegründeten Ängsten. Unbestritten gibt es wehrhafte Arten, die mit ihrem Stachel heftige Schmerzen verursachen können. Wenn aber bestimmte Verhaltensregeln eingehalten werden, ist auch mit diesen Insekten ein friedliches Auskommen möglich. Vor allem die Hornisse als größte Art der heimischen Faltenwespen verteidigt sich nur dann, wenn sie sich angegriffen fühlt. Wer Hornissen nicht stört, insbesondere Erschütterungen des Nestes, ein längeres Verstellen der Flugbahn und ein Berühren der Tiere vermeidet, wird auch nicht gestochen.
Außerhalb der Nester angetroffene Tiere weichen Störungen oder einer Bedrohung durch Flucht aus. Hornissen ernähren sich in dieser Zeit nur von Baumsäften oder Blütennektar und sind auf der Suche nach Insekten, die zur Versorgung der Larven im Flug erbeutet werden. Aus diesen Gründen geraten Hornissen nur zufällig auf die Terrasse oder den Balkon. Aufgrund der fehlenden Informationen über ihre Lebens- und Verhaltensweisen werden die Stechimmen zu Unrecht verfolgt.
Bienen, Wespen und Hummeln unterliegen als wildlebende Tierarten dem Schutz des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes, welches das unnötige Beunruhigen, Fangen, Verletzen oder Töten verbietet. Zudem dürfen die Lebens- und Brutstätten nicht ohne vernünftigen Grund zerstört oder erheblich beeinträchtigt werden. Verstöße gegen die Verbote können mit Bußgeldern geahndet werden. Hornissen sind darüber hinaus eine besonders geschützte Art im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. Ihre Beeinträchtigung kann sogar strafrechtlich verfolgt werden. Keinesfalls sollte daher eigenmächtig zur Giftspritze gegriffen werden.
Bei Beachtung der folgenden Verhaltensregeln, die für alle nestbauenden Stechimmenarten gelten, ist auch in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Neststandort eine friedliche Koexistenz zwischen Tier und Mensch möglich.
- Vermeiden Sie heftige Bewegungen und Erschütterungen im Abstand von zwei bis drei Metern vom Nest.
- Kleinkinder sollten gegebenenfalls durch Absperrungen vom Nest ferngehalten werden. Mit einem Sicherheitsabstand von drei bis fünf Metern zu einem Nest, das entweder direkt sichtbar oder indirekt durch ständigen Ein- und Ausflug der Tiere erkennbar ist, können Menschen eine Beunruhigung des Insektenvolkes vermeiden und dem Risiko eines Stiches aus dem Wege gehen.
- Sehr hilfreich sind zudem die Fliegengitter, mit denen fast alle Hausöffnungen vor einem Einflug von Insekten abgesichert werden können.
- Wespen kehren immer auf demselben Weg zum Nest zurück. Unliebsamen „Zusammenstößen“ geht man deshalb am besten aus dem Weg, indem man Abstand zu den Einflugschneisen hält.
Achtung: Wer in den Einfluglöchern herumstochert oder auf das Nest einschlägt, löst im Wespenvolk eine Panik aus, die selten schmerzlos für den Angreifer bleibt.
Sollte es trotzdem Probleme im „friedlichen Miteinander“ geben, stehen die Naturschutzbehörden mit den ehrenamtlichen Beratern zur Verfügung, um durch Fachinformation weiter zu helfen oder in speziellen Situationen auch vor Ort zu beraten.
Für das Hamelner Stadtgebiet sind neben Christian Wiemeyer von der Stadtverwaltung (Telefon 05151/202-1471) folgende Berater erreichbar:
- Gerd Hoffmann, Telefon 0170/5708488
- Dr. Thomas Forche, Telefon 0160/90616662
- Peter Walter, Telefon 0174/9328494
- Friedhelm Ludewig, Telefon 01520/7698305