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Freitag, 02.05.2003   05:05 Uhr
 

Bürger sollen selbst zum Besen greifen

Sauberkeit ohne Kehrmaschine

Es geht um weniger als einen halben Meter. So breit ist die Gosse. Die sollen Anlieger vieler Straßen in Hameln selbst sauber halten - und sich nicht mehr darauf verlassen, dass irgendwann die städtische Kehrmaschine kommt.
 
Das sieht die erweiterte Straßenreinigungssatzung vor, die jetzt zunächst in den Ortsräten beraten wird. Die Satzung hilft, Geld zu sparen. "Wir wollen Grundstückseigentümer und Mieter nicht unnötig mit Kosten belasten", sagt Oberbürgermeister Klaus Arnecke.

Andere Städte in Niedersachsen verfahren da anders, drücken dem Bürger teilweise saftige Gebühren für die Straßenreinigung auf. "Je sauberer, desto teurer" lautet die Devise.

Die monatlichen Gebühren reichen je nach Straßenklasse und Reinigungsintervall von 0,20 Euro pro Meter in Lüneburg bis zu 1,44 Euro pro Meter in Osnabrück. Für ein normales Einfamilienhausgrundstück kommt das schnell ein Betrag von rund 350 Euro pro Jahr zusammen.

Hameln werde diesen Weg nicht gehen, betont Arnecke. Eine Straßenreinigungsgebühr sei tabu. Einzige Ausnahme: die Fußgängerzone, in der Anlieger für die Reinigung zahlen müssen.

Keine Gebühren - das bedeutet jedoch für die Grundstückseigentümer, dass sie selbst den Besen in die Hand nehmen müssen. Das müssen sie auch jetzt schon. "Bislang haben aber die meisten darauf vertraut, dass irgendwann die Kehrmaschine kommt und ihnen die Reinigung der Gosse abnimmt", sagt Frank Schweigert vom Fachbereich Technische Dienste der Stadt.

In der bestehenden Straßenreinigungssatzung ist generell geregelt, das die Bürgerinnen und Bürger zumindest den Fußweg einschließlich Gosse reinigen müssen. Weitergehende Verpflichtungen haben die Bürger, die in einer von 440 Anlieger- und Wohnstraßen leben. Hier gilt: Anlieger müssen nicht nur Fußweg und Gosse, sondern auch die Fahrbahn bis zur Straßenmitte reinigen.

"Das hört sich dramatisch an", muss selbst Frank Schweigert zugeben. Doch er relativiert: Durch das Straßenprofil werde der Dreck, der sich auf der Fahrbahn befindet, in die Gosse gespült. "In der Praxis genügt es, wenn der Bürger regelmäßig die Gosse reinigt. Und das kann nicht so schwer sein."

Katalog umfasst 800 Straßen

Die Stadtverwaltung möchte jetzt die Zahl der Straßen, in denen die Grundstückseigentümer bis zur Straßenmitte kehren müssen, erheblich ausweiten. Insgesamt ca. 800 Straßen soll der neue Katalog umfassen. Ausgenommen von der Reinigungspflicht sind lediglich Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie Hauptverkehrsstraßen, sonstige verkehrswichtige Straßen und die Zufahrten zu den öffentlichen Parkgaragen.

An Basbergstraße, Reimerdeskamp, Süntelstraße und Fluthamelstraße zum Beispiel kommt daher weiterhin die städtische Kehrmaschine. Auch Felsenkellerweg, Bahnhofstraße, Kaiserstraße und 164er Ring werden nach wie vor von der Stadt gereinigt, da sie als wichtige innerörtliche Erschließungsstraßen gelten. Wer dagegen Am Schöt oder in der Eichbreite wohnt, muss künftig selbst zum Besen greifen.

Für Norbert Tegtmeyer, Leiter der Straßenverkehrsabteilung, ist das auch ein Beitrag zu mehr Gerechtigkeit. Denn seit mehreren Jahren ordnet die Stadt alle Straßen in den Neubaugebieten in die Reinigungsklasse "null" ein (Reinigung durch den Bürger). Früher sei das allerdings anders gewesen. Die städtische Kehrmaschine steuert daher noch immer typische Wohnstraßen an - und das wolle die Stadt nun korrigieren.

"Wir verlangen nicht zu viel", meint Tegtmeyer mit Blick auf andere Städte, die den Bürger auch in die Pflicht nehmen. Er weiß allerdings, dass es ohne Kontrollen nicht geht. Stadtmitarbeiter sollen daher verstärkt prüfen, ob die Grundstückseigentümer ihrer Reinigungspflicht nachkommen. "Schmutzfinken" erhalten zunächst einen freundlichen Brief der Stadt. Wenn das nicht hilft, droht ein Bußgeld.

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Pressesprecher Thomas Wahmes erreichen Sie unter der Telefonnummer (0 51 51)
2 02-13 19 oder per E-Mail unter pressestelle@hameln.de.

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