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TARIFORDNUNG

für die Jugendkunstschule der Stadt Hameln

vom 20.05.1980 in der ab 01.08.2008 geltenden Fassung

I. Entgelt

Das Unterrichtsentgelt beläuft sich auf monatlich 18,00 € und jährlich 180,00 €.
Zwei Ferienmonate bleiben außer Ansatz.

II. Ermäßigungen


a) Geschwisterermäßigungen werden gewährt, wenn zwei oder mehr Kinder aus einer Familie gleichzeitig am Unterricht der Jugendkunstschule teilnehmen.Die Geschwisterermäßigung beträgt für das zweite Kind 25 %, für jedes weitere Kind erhöht sich die Ermäßigung um 25 %.

b) Allen Hamelner Einwohnern, die Inhaber von Berechtigungsausweisen sind, wird bei der Benutzung der Jugendkunstschule durch ihre minderjährigen Kinder eine pauschale Ermäßigung von 50 % gewährt.

Buchstabe a) bleibt unberührt.

Diese Regelung ist bis auf Widerruf wirksam.

III. Zahlung


Das Unterrichtsentgelt ist bis zum 01.12. in einer Summe oder in zwei gleichen Raten zum 01.11. und zum 01.03. des kommenden Jahres zu zahlen.

Alle Zahlungen sind an die Stadtkasse der Stadt Hameln unter Angabe des Buchungszeichens, das dem Zahlungspflichtigen mitgeteilt wird, zu leisten.

IV. Die Tarifordnung tritt am 01.08.2008 in Kraft.


Hameln, den 03.03.2008

S T A D T    H A M E L N

Susanne Lippmann
Oberbürgermeisterin

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