Aktuelle Genehmigungsverfahren bei der Stadt Hameln

Folgende Genehmigungsverfahren sind derzeit bei der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Hameln in Bearbeitung:

Windenergieanlage "Klein Hilligsfeld":

Die Firma WindmühlenKontor GmbH  Co. KG beantragte gemäß § 4 i.V.m. § 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Errichtung und den Betrieb einer 3.3-MW-Anlage des Typs Vestas V126 mit einer Nabenhöhe von 137 m, einem Rotordurchmesser von 126 m und somit einer Gesamthöhe von 200 m in der Gemarkung Klein Hilligsfeld. Der Antrag ging am 06. März 2014 bei der Stadt Hameln ein.

Es handelt sich gemäß Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) um ein Vereinfachtes Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung.

Ende Oktober 2016 wurde bei der Stadt Hameln ein Betreiberwechsel angezeigt. Neue Anlagenbetreiberin ist die Energie-Genossenschaft Weserbergland eG.

Die Genehmigung können Sie hier einsehen: Immissionsschutzrechtliche Genehmigung Energie-Genossenschaft Weserbergland eG Klein Hilligsfeld

 

Windenergieanlage "Afferde":

Die Firma Landwind Projekt GmbH & Co. KG beantragte gemäß § 4 i.V.m. § 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Errichtung und den Betrieb einer 3.3-MW-Anlage des Typs Nordex N131 mit einer Nabenhöhe von 134 m, einem Rotordurchmesser von 131 m und somit einer Gesamthöhe von 199,9 m in der Gemarkung Klein Hilligsfeld. Der Antrag ging am 24. Februar 2016 bei der Stadt Hameln ein.

Es handelt sich gemäß Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) um ein Vereinfachtes Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung, welches noch nicht abgeschlossen ist. Der Baubeginn ist seitens des Antragstellers für das Frühjahr 2017 vorgesehen.

Die Genehmigung können Sie hier einsehen: immissionsschutzrechtliche Genehmigung Landwind Projekt GmbH & Co. KG Afferde

 

Windenergieanlagen "Liethberg":

Die Firma Landwind Projekt GmbH & Co. KG beantragte gemäß § 4 i.V.m. § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Errichtung und den Betrieb von acht 3.3-MW-Anlagen des Typs Nordex N131 mit einer Nabenhöhe von 134 m, einem Rotordurchmesser von 131 m und somit einer Gesamthöhe von 199,9 m in der Gemarkung Groß Hilligsfeld. Der Antrag ging am 24. März 2016 bei der Stadt Hameln ein.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Bestimmungen der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) i.V.m. den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt, weil dies angesichts des § 3c UVPG als erforderlich angesehen wird. Aufgrund der UVP-Pflichtigkeit des Vorhabens ist das Genehmigungsverfahren als förmliches Verwaltungsverfahren  mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu betreiben.

Aus diesem Grund konnten der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen (Erläuterungen, Pläne und Gutachten) zu dem förmlichen Verfahren innerhalb eines sechswöchigen Zeitraumes eingesehen werden und in der Zeit vom 27. Juni 2016 bis einschließlich 26. August 2016 konnte jedermann eine Stellungnahme bei der Stadt Hameln einreichen.

Der Erörterungstermin fand am Mittwoch, den 23. November 2016 im Freizeitheim Hilligsfeld, Mühlenfeld 6, 31789 Hameln, statt.

Die Windenergieanlagen 01 und 03 werden abgelehnt.

Die Genehmigung für die Windenergieanlagen 02, 04 und 05 können Sie hier einsehen: immissionsschutzrechtliche Genehmigung Landwind Projekt GmbH & Co. KG Groß Hilligsfeld Anlagen 02, 04, 05

Die Genehmigung für die Windenergieanlagen 06, 07 und 08 können Sie hier einsehen:
immissionsschutzrechtliche Genehmigung Landwind Projekt GmbH & Co. KG Groß Hilligsfeld Anlagen 06, 07, 08

Die Ablehnung der Windenergieanlagen 01 und 03 können Sie hier einsehen:
Ablehnung der beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Anlagen 01 und 03

 

Auf die Bereitstellung der Genehmigungen auf dieser Internetseite wurde in der Ausgabe der Deister- und Weserzeitung vom Samstag, den 24. Dezember 2016, hingewiesen. Auf den ablehnenden Bescheid wird in der Ausgabe der Deister- und Weserzeitung am Mittwoch, den 08. Februar 2017, hingewiesen. Die Bekanntmachungen  finden Sie darüber hinaus hier.