Schmutzwasser richtig entsorgen und reinigen

Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Schmutzwasser. Zum Abwasser zählt außerdem das im bebauten und befestigten Bereich abfließende Niederschlagswasser.

Für die Grundstücksentwässerung im Stadtgebiet von Hameln sind zunächst die Abwasserbetriebe Weserbergland zuständig. Die Aufgaben umfassen sowohl die zentrale als auch die dezentrale Abwasserentsorgung. Die zentrale Abwasserentsorgung erfolgt durch die Ableitung in die öffentliche Kanalisation. Die dezentrale Abwasserentsorgung wird mit Hilfe von Kleinkläranlagen, Sammelgruben/behältern oder Direkteinleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer betrieben.

Für die Beratung bei der Planung und Neugestaltung von Entwässerungsanlagen, Beratung während der Bauphase, Abnahme der Entwässerungsanlagen sowie für die Genehmigung der Entwässerungsanlagen wenden Sie sich bitten an die Abwasserbetriebe Weserbergland. Diese erteilen Ihnen die gegebenenfalls notwendige Entwässerungsgenehmigung.

Darüber hinaus bedürfen Direkteinleitungen von Abwasser in ein Gewässer und die Einleitung von gewerblichem Abwasser in die öffentliche Kanalisation, welches unter die Abwasserverordnung fällt, einer Erlaubnis oder Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde.

Zentrale Abwasserbeseitigung

Hierunter fällt das schmutz- und Regenwasser, welches in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Im Einzelnen zählt dazu:

Häusliches Abwasser fällt beim Waschen, Duschen, Kochen und auch im WC an. Das Abwasser wird über die öffentliche Schmutzwasserkanalisation der städtischen Kläranlage an der Fischbecker Landstraße zugeleitet und dort gereinigt. Das gereinigte Abwasser wird wiederum in die Weser eingeleitet.

Hierfür ist eine Entwässerungsgenehmigung seitens der Abwasserbetriebe Weserbergland erforderlich; eine zusätzliche Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde ist nicht erforderlich.

Abwässer aus Industrie- und Gewerbebetrieben können gefährliche Abwasserinhaltsstoffe (Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe, Lösemittel) enthalten. Die öffentliche Kläranlage kann diese Abwässer nicht immer oder nur unzureichend reinigen. Daher hat der Gesetzgeber für Abwässer aus den unterschiedlichsten Herkunftsbereichen (wie Kfz-Waschanlagen, Teppichproduktion, Zahnarztpraxen, chemische Reinigungen) spezielle Vorschriften erlassen.

Je nach Herkunftsbereich des Abwassers können den Industrie- und Gewerbebetrieben Maßnahmen zur Vermeidung des Eintrags von gefährlichen Stoffen in die öffentliche Kanalisation aufgegeben werden wie zum Beispiel:

  • Errichtung und Betrieb einer eigenen Abwasserbehandlungsanlage
  • Einhaltung von Überwachungswerten für bestimmte Inhaltsstoffe
  • Produktionsinterne Verfahren zur Vermeidung des Abwasseranfalls
  • Begrenzung der Abwassermenge

Für die Ableitung des Niederschlagswassers in die öffentliche Kanalisation ist eine Entwässerungsgenehmigung seitens der Abwasserbetriebe Weserbergland notwendig. Eine zusätzliche Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde ist nicht erforderlich.

Dezentrale Abwasserbeseitigung

In den abseits der städtischen Kanalisation gelegenen Bereichen gibt es im Stadtgebiet noch einige Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben für die Entsorgung häuslichen Abwassers. Die Errichtung oder wesentliche Änderung einer solchen dezentralen Abwasserbeseitigungsanlage bedarf der Genehmigung durch die Abwasserbetriebe Weserbergland.

Eine zusätzliche wasserrechtliche Erlaubnis (Einleiterlaubnis) ist in der Regel nicht erforderlich bei Neubauten und Nachrüstungen von Kleinkläranlagen, für die eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung nach § 18 Niedersächsischer Bauordnung oder eine europäische technische Zulassung nach § 6 Bauproduktengesetz besteht. Für nicht serienmäßig hergestellte Kleinkläranlagen, für die es keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung gibt, ist dagegen eine zusätzliche wasserrechtliche Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde erforderlich. Weitere nützliche Informationen finden Sie unter www.umweltaktion.de (Kleinkläranlagen).

Gewerbliches Abwasser wird nur in seltenen Fällen direkt in ein Gewässer (Oberflächengewässer oder Grundwasser) eingeleitet. Hierfür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Das in den bebauten und befestigten Bereichen anfallende Niederschlagswasser soll möglichst ortsnah versickert werden, um die Grundwasserneubildung zu fördern und den Hochwasserabfluss in den Oberflächengewässern nicht zusätzlich zu belasten. Die Direkteinleitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer erfolgt in der Regel über eine Rückhaltung mit gedrosseltem Abfluss.

Für die Niederschlagswasserbeseitigung im Stadtgebiet von Hameln sind zunächst die Abwasserbetriebe Weserbergland zuständig. Je nach Nutzungsart des Grundstückes ist unter Umständen eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser erforderlich.