Informationen über Bauleitplanung im Hamelner Stadtgebiet

Bauleitpläne dienen dazu, die Nutzung des Bodens, die Erschließung von Bauland und die Entwicklung des Verkehrsnetzes zu lenken. Zudem konzentrieren sie sich auf die Entwicklung von Infrastrukturstandorten sowie des Grüns. Sie sind also das wichtigste Planungsinstrument, um die Entwicklung einer Stadt zu steuern.

Innerhalb der Bauleitplanung unterscheidet man zwischen der vorbereitenden Bauleitplanung und der verbindlichen Bauleitplanung. Der vorbereitende Bauleitplan wird auch Flächennutzungsplan genannt. Er umfasst das gesamte Stadtgebiet und ist im Wesentlichen behördenverbindlich. Die verbindlichen Bauleitpläne werden zumeist als Bebauungspläne bezeichnet. Sie regeln das Baurecht in einzelnen räumlichen Teilbereichen des Stadtgebietes und entfalten als Satzung allgemeine Rechtsverbindlichkeit.

Bauleitpläne müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert oder aufgehoben werden. Das Verfahren ist durch die Vorschriften des Baugesetzbuches geregelt. Im Wesentlichen ist es für den Flächennutzungsplan und für Bebauungspläne gleich. Einziger Unterschied: Der Flächennutzungsplan muss durch die Aufsichtsbehörde genehmigt werden.

Auch Sie können sich an der Bauleitplanung beteiligen

Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, an den Zielsetzungen und den Planungsinhalten der Bauleitplanverfahren mitzuwirken. Jeder Bürger darf ausliegende Pläne einsehen und Stellungnahmen abgeben. Die jeweiligen Entwürfe können im Rahmen der Öffnungszeiten im Rathaus in der 5. Etage bei der Abteilung Stadtentwicklung und Planung eingesehen werden. Innerhalb der Auslegungsfrist können dann Stellungnahmen abgegeben werden. Dies ist auch online unter stadtplanung@hameln.de möglich.

An folgenden Bauleit- und Flächennutzungsplänen können Sie sich beteiligen

Bebauungsplan/
Flächennutzungsplan

Auskünfte Planungsziel Auslegung
Bebauungsplan Afferde 440 Änderung 3 „Sankt-Monika-Straße“
Entwurf und Auslegung

Hier finden Sie grundlegende Informationen (u.a. Ort und Dauer) und weiterführende Hinweise zur öffentlichen Auslegung sowie zur Lage, Geltungsbereich, Verfahrensart und umweltrelevante Informationen

Hier finden Sie den Entwurf einschließlich der Begründung und Umweltbericht sowie weitere Beteiligungsunterlagen

05151/202-1484 Mit der Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung einer Wohnbaufläche geschaffen werden. Vom 15.11.2023 bis einschließlich 20.12.2023
Bauleitplanverfahren Nr. 534 „Niederes Feld“, 2. Teilaufhebung

Hier finden Sie grundlegende Informationen (u.a. Ort und Dauer) und weiterführende Hinweise zur Veröffentlichung im Internet und der zusätzlichen öffentlichen Auslegung sowie zur Lage, Geltungsbereiche, Verfahrensart und umweltrelevante Informationen

Hier finden Sie den Entwurf einschließlich der Begründung und Umweltbericht sowie weitere Beteiligungsunterlagen

05151/202 -1482 Die Aufhebungssatzung hat zum Ziel, den mit Datum vom 28.10.1998 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 534 „Niederes Feld“ in dem östlichen Teilbereich mit einem Geltungsbereich von 4.278 m² aufzuheben. Vom 06.11.2023 bis einschließlich 20.12.2023