Klare Regeln, strikte Gesetze

Um eine erlaubnispflichtige Waffe kaufen und vor allem besitzen zu dürfen, benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte. Neben Zuverlässigkeit, persönlicher Eignung und Sachkunde müssen Sie dafür ebenfalls nachweisen, dass Sie die Waffe benötigen. Dies kann zum Beispiel bei Jägern, Sportschützen oder Waffensammlern gegeben sein. Ein Sonderfall für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte ist die Erbschaft. Aber: auch hier müssen die Erlaubnisvoraussetzungen gegeben sein.

Es gibt folgende waffenrechtliche Erlaubnisse nach dem Waffengesetz:

  • Waffenbesitzkarte
  • Waffenschein
  • Kleiner Waffenschein
  • Europäischer Feuerwaffenpass
  • Schießerlaubnisse
  • Ausnahmegenehmigungen
  • Genehmigung von Schießstätten

Aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen Erlaubnisse fragen Sie für genauere Informationen bitte direkt bei dem zuständigen Sachbearbeiter nach.

 

Wichtige Hinweise

  1. Die Erlaubnis zum Waffenbesitz kann jederzeit widerrufen werden, etwa wenn eine der Erlaubnisvoraussetzungen nicht mehr gegeben ist
  2. Eine Waffenbesitzkarte berechtigt lediglich zum Besitz einer erlaubnispflichtigen Waffe. Zum "Führen" der Waffe, also zum einsatzbereiten Beisichtragen in der Öffentlichkeit, berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte
  3. Der "Kleine Waffenschein" berechtigt nur zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit