So haben Sie immer einen Stellplatz sicher

Wo Sie wie lange parken dürfen, ist in Deutschland zumeist klar geregelt. Hinweisschilder geben immer darüber Auskunft, ob Sie einen Parkschein ziehen müssen, die Parkscheibe einlegen sollten oder aber beides nicht nötig ist. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Parkausweise. Sie erlauben es manchen Autofahrern, in bestimmten Flächen zu parken. Die verschiedenen Ausweise müssen bei der Verwaltung beantragt werden. Ebenso erhalten Sie bei der Stadt bestimmte Ausnahme-Ausweise - zum Beispiel für Ihren Umzug.

Ab und an braucht man sie. Spätestens, wenn der nächste Umzug ansteht: eine Ausnahme von der Halteverbotszone. Mit dieser Erlaubnis - gut sichtbar unter der Windschutzscheibe angebracht - dürfen Sie für den angegebenen Zeitraum im Halteverbot parken. Um die Berechtigung hierfür einzuholen, können Sie sich telefonisch unter 05151/202-1235 oder per E-Mail unter ordnungsabteilung@hameln.de melden. 

Falls Sie für Ihren Umzug o.ä. eine eigens eingerichtete Halteverbotszone benötigen, nehmen Sie bitte telefonisch unter 05151/202-1605 Kontakt auf.

Bewohner von ausgewiesenen Straßen können für ein von Ihnen dauerhaft genutztes Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis erhalten. Für welche Bereiche Bewohnerparkplätze beantragt werden können, regelt das Bewohnerparken.

Wie wird ein Bewohnerparkausweis beantragt?

  • Öffnen Sie den neuen Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf Ihrem Computer.
  • Sie können den Antrag direkt am PC ausfüllen, digital unterschreiben und per E-Mail an ordnungsabteilung@hameln.de senden. Haben Sie keine Möglichkeit, den Antrag digital zu unterschreiben, drucken Sie das Dokument aus, unterschreiben es und verschicken es (gescannt oder als Foto) per Mail.
  • Alternativ können Sie Ihren Antrag auch per Post an die Stadt Hameln, Ordnung und Straßenverkehr, Rathausplatz 1, 31785 Hameln senden.
  • Nach Eingang Ihres Antrags senden unsere Mitarbeiter Ihnen per E-Mail oder per Post eine Rechnung.
  • Nach Zahlungseingang erhalten Sie Ihren Ausweis per Post.

Wie lange ist der Parkausweis gültig?

Die Bewohnerparkausweise sind ab Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig.

Parkausweis für Schwerbehinderte (blauer Parkausweis)

Einen EU-Parkausweis können schwerbehinderte Menschen erhalten, in deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (blind) eingetragen ist. Auch Schwerbehinderte Menschen ohne Fahrerlaubnis, können den Parkausweis erhalten.

Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?

  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis
  • Passfoto

Wie lange ist der Parkausweis für Schwerbehinderte gültig?

Der Parkausweis für Schwerbehinderte gilt grundsätzlich fünf Jahre.

Parkerleichterung für Behinderte

Folgenden Personen, in deren Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen aG oder Bl fehlen, kann eine Parkerleichterung ausgestellt werden

  1. Schwerbehinderten Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
  2. Schwerbehinderten Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane.
  3. Schwerbehinderten Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt.
  4. Schwerbehinderten Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.

Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?

  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis

Wie lange ist die Parkerleichterung gültig?

Die Parkerleichterung gilt grundsätzlich fünf Jahre.