... und die Nachbeurkundung in Deutschland

Manchmal kann es unverhofft passieren. Eigentlich war noch Zeit, der Geburtstermin erst in ein paar Wochen und der Kurzurlaub geplant – doch dann wird das Kind geboren. Im Ausland. Deutsche Kinder, die im Ausland geboren wurden, können beim heimischen Standesamt eine nachträgliche Urkunde erhalten.

Im Folgenden haben wir Empfehlungen für Sie zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei nur um eine allgemeine Übersicht handelt. In Einzelfällen kann es sein, dass Sie weitere Unterlagen einreichen müssen. Bei der Nachbeurkundung empfehlen wir Ihnen, folgende Unterlagen im Original hier im Standesamt vorzulegen:

Unterlagen, die immer einzureichen sind

  • internationale ausländische Geburtsurkunde des Kindes (wenn internationale nicht möglich, dann ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung, eventuell mit Apostille)
  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes
  • Soweit schon vorhanden: Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass des Kindes
  • Angaben über das Geburtsgewicht, die Geburtslänge, genaue Geburtszeit und die Adresse des Geburtsortes

Eltern, die miteinander verheiratet sind

  • Eheurkunde und Geburtsurkunden oder Auszug aus dem Eheregister
  • Personalausweise (bei Eheschließung im Ausland bitte mit Übersetzung)
  • Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: gültige Reisepässe beider Elternteile

Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind

  • Geburtsurkunde oder beglaubigter Auszug aus dem Geburtenbuch der Mutter (bei Geburt der Mutter im Ausland bitte mit Übersetzung)
  • Personalausweis
  • Bei ausländischer Staatsangehörigkeit der Mutter: Gültiger Reisepass
  • Soweit abgegeben: Vaterschaftsanerkennung

Unterlagen, wenn die Vaterschaft im Vorfeld anerkannt wurde

  • Geburtsurkunde oder beglaubigter Auszug aus dem Geburtenbuch des Vaters (bei Geburt im Ausland bitte mit Überstezung)
  • Personalausweis
  • Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: gültiger Reisepass des Vaters