Das Dokument für Ihre Fernreise ...

Sie planen eine Reise nach Brasilien, Australien, nach Dubai oder Thailand? Für diese Traumziele reicht Ihr normaler Personalausweis nicht mehr aus, sondern sie brauchen einen Reisepass. Diese Pässe entsprechen heutzutage den modernsten Anforderungen. Seit dem 1. November 2005 werden die neuen ePässe, die elektronischen Pässe, nämlich mit biometrischen Merkmalen ausgestellt.

Das biometrische Merkmal im ePass ist Ihr Gesicht. Daher ist in jeden Fall ein geeignetes Lichtbild erforderlich. Seit dem 1. November 2007 werden für den ePass zusätzlich auch noch Ihre Fingerabdrücke benötigt.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Abgabe von Fingerabdrücken verweigern, können wir Ihnen keinen Reisepass ausgestellen. Weitergehende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums. Die bereits ausgestellten maschinenlesbaren Pässe behalten ihre ursprüngliche Gültigkeit. Bis zum 18. Geburtstag benötigen wir eine Einverständniserklärung der Eltern.​​​​​​​ Zur Beantragung muss ein Elternteil mit vor Ort sein.

Achtung! Bei der Beantragung eines Reisepasses vor einer Eheschließung gelten besondere Vorschriften. Sprechen Sie uns dafür bitte direkt an.

Bitte bringen Sie mit:

  • Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist oder
  • Ihren Kinderreisepass/Kinderausweis zusammen mit der Geburtsurkunde (im Original) oder
  • Ihren Personalausweis
  • ein Lichtbild aus neuerer Zeit, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand. Bitte beachten Sie unbedingt die Information der Bundesdruckerei zu den Lichtbildern.

Lichtbilder, die die hier beschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllen, können für Ihren Reisepass nicht verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums.

Sie müssen eigenhändig unterschreiben, nachdem ein Sachbearbeiter den Antrag in Ihrem Beisein ausgefüllt hat. Sie können sich also nicht vertreten lassen. Wird ein Reisepass für ein Kind ab 10 Jahren beantragt, muss das Kind ebenfalls unterschreiben. Fingerabdrücke sollen ab 6 Jahren im Reisepass gespeichert werden.

Ab dem 1. November 2005 gelten folgende Gebühren: Reisepass (ePass) 70 Euro, für Personen unter 24 Jahre 37,50 Euro. Die Zusatzgebühr für einen Expresspass beträgt 32 Euro, für einen 48 Seiten Pass 22 Euro. Bitte beachten Sie, dass wir hier nicht alle möglichen Gebühren aufgeführt haben. Jede Person (auch jedes Kind), für die ein Pass ausgestellt werden soll, muss persönlich zur Antragstellung erscheinen.

Bearbeitungszeit Reisepass und Expresspass

Die Bundesdruckerei in Berlin produziert die Pässe in zirka 3 bis 4 Wochen. Im Einzelfall kann es auch einmal länger dauern. Die Stadt Hameln hat hierauf leider keinen Einfluss. Bitte denken Sie daran, am besten gleich bei der Beantragung einen Termin für die Abholung zu vereinbaren.

Für Eilfälle gibt es den Expresspass. Das heißt: bei einer Beantragung vor 12 Uhr wird eine Lieferung innerhalb von 72 Stunden (Werktage) garantiert. Haben Sie Ihren Pass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgeramt der Stadt Hameln mit.

Die Gültigkeit eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahre sechs Jahre. Sie können eine Person durch schriftliche Vollmacht mit der Abholung beauftragen.

Sie können online eine Statusabfrage für Ihren Reisepass starten. Sie erhalten dann die Information, in welchem Bearbeitungsschritt Ihr Dokument sich derzeit befindet. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abfrage die Seriennummer Ihres Dokuments benötigen.