Hausschlüssel weg? Tasche verloren? Handy gefunden?

Sie sind heute Morgen ganz sicher mit dem Hausschlüssel aus der Tür? Und nun ist er weg? Dann haben Sie ihn vielleicht verloren. Mit etwas Glück hat ein ehrlicher Finder Ihren Schlüssel in unserem Fundbüro abgegeben.

Fragen Sie doch einfach mal bei uns nach. Aber: denken Sie daran, dass Sie ihren Schlüssel und auch jeden anderen verlorenen Gegenstand beschreiben können müssen. Am besten füllen Sie gleich die Verlustanzeige aus. Für Fundsachen, die bei uns aufgehoben werden, entstehen dem Finder, wenn er Eigentumsansprüche erhebt, je nach Wert gestaffelte Gebühren. Wenn Sie selbst etwas gefunden haben, können Sie diesen Gegenstand telefonisch melden oder auch vorbeibringen. Wir drücken Ihnen die Daumen, dass Sie Ihren Schlüssel, ihre Brille oder Portemonee wiederfinden.

Bitte beachten Sie: Das Bürgeramt ist an jedem ersten Samstag eines Monats geöffnet (9 bis 12 Uhr) - allerdings können samstags keine Fundsachen abgeholt werden.

Sie haben ein Fahrrad gefunden?

Ein Fahrrad können Sie auch zu Hause aufbewahren, wenn Sie dieses nach Ablauf der Verwahrungsfrist erwerben möchten. Dies bedarf aber der vorherigen Zustimmung des Fundbüros und einer entsprechenden schriftlichen Fundanzeige. Das Fahrrad muss somit vorab auf jeden Fall im Fundbüro als Fundsache gemeldet werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate. Einmal im Jahr führt das Bürgeramt eine öffentliche Fundsachenversteigerung durch.

Sie haben ein Tier gefunden?

Tiere können wir im Bürgeramt leider nicht annehmen. Im Tierheim des Tierschutzvereins Hameln und Umgebung an der Klütstraße 127 (Telefon: 05151/61550) können Sie zugelaufene oder aufgefundene Hunde oder Katzen abgeben beziehungsweise abholen lassen. Bei anderen Fundtierarten sprechen Sie bitte mit dem Tierheim oder dem Bürgeramt.