Unterstützung für Ihr kulturelles Erlebnis

Alle Hamelner Einwohner, die einen Anspruch auf öffentliche Sozialleistungen haben, erhalten beim Besuch folgender kommunaler Einrichtungen sowie bei der Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen eine Vergünstigung:

  • Wilhelm Homeyer Musikschule
  • Frei- und Hallenbäder (eingeschränkt)
  • Bücherei

Die Berechtigung gilt auch für den Besuch von Veranstaltungen des Fachbereiches für Bildung, Jugend und Kultur. Dazu zählen unter anderem Ferien-Card-Aktionen, Besuch des Theaters Hameln. Allerdings nur, soweit die Entgelte von der Stadt Hameln festgesetzt werden.

Bitte bringen Sie mit:

  • aktuellen Bescheid zur Bewilligung von Leistungen nach Kapitel IV. des 12. Sozialgesetzbuches (SGBXII) -Grundsicherung-
  • aktuellen Bescheid über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) -Arbeitslosengeld II-
  • aktuellen Wohngeldbescheid (Mietzuschuss)
  • ein Lichtbild
  • Personalausweis, Reisepass oder ausländischen Pass
Wir helfen Ihnen bei der Beantragung des Berechtigungsausweises gern weiter.