Detaillierte Auskünfte nur im Sonderfall

Auf persönliche oder schriftliche Anfrage darf die Meldebehörde Auskunft über folgende Daten einer Person erteilen: Vor- und Zunamen, akademische Grade, aktuelle Anschrift und sofern die Person verstorben ist, auch diese Tatsache. Soweit Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, darf die Meldebehörde eine erweitere Melderegisterauskunft geben, die zusätzliche folgende Daten umfasst:

  • Tag und Ort der Geburt
  • Frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand, beschränkt auf die Angaben: verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend
  • Staatsangehörigkeit
  • Frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • Gesetzliche Vertreter
  • Name und Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
  • Sterbetag und -ort

Wie gehen Sie vor?

Stellen Sie eine schriftliche Anfrage an das Bürgeramt und machen Sie Ihr rechtliches Interesse glaubhaft. Zum Beispiel anhand eines Vollstreckungstitels oder Gerichtsurteils. Die Gebühr beträgt mindestens 20 Euro, je nach Zeitaufwand höchstens 90 Euro. Die Gebühren überweisen Sie bitte vorab unter Angabe des Kassenzeichens 999924 auf folgendes Konto: IBAN DE36 25450110 0000001636, BIC NOLADE21HMS; einen entsprechenden Beleg fügen Sie bitte Ihrer Anfrage bei. Briefmarken, Verrechnungsschecks und Lastschriften können nicht angenommen werden.

Wichtig!

Wenn Sie in Hameln gemeldet sind, haben Sie das Recht, sich kostenlos darüber zu informieren, welche Daten über Sie im Melderegister gespeichert sind. Ferner haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen von politischen Parteien, Wählergruppen, Presse, Rundfunk, öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften, Adressbuchverlagen sowie anlässlich von Alters- und Ehejubiläen sperren zu lassen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Übermittlungssperre. Mehr dazu können Sie unter Anmeldung nachlesen.

Wenn Sie dieses Widerspruchsrecht wahrnehmen, werden Ihre Daten nicht weitergegeben - lesen Sie dazu bitte die Hinweise in den Meldescheinen oder fragen Sie uns. Die Unterbindung der Datenweitergabe können Sie gleich bei der Anmeldung in Hameln eintragen lassen oder, wenn Sie schon in Hameln gemeldet sind, auch nachträglich im Bürgeramt schriftlich beantragen oder erklären.